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Darum sollten Gäste direkt beim Gastgeber buchen
Mit wenigen Klicks lässt sich im Internet eine Vielzahl von Ferienunterkünften entdecken. Von großen Buchungsportalen bis hin zu spezialisierten Vergleichsseiten – die Auswahl ist grenzenlos. Was dem Gast kaum bewusst ist: Der Vermieter muss bei den Buchungs- und Vergleichsportalen Provisionszahlungen (bis zu 30 Prozent) entrichten, die er (versteckt) an den Gast weitergibt. Nur dann rechnet sich die Vermietung. Zu diesen Provisionszahlungen können weitere Zahlungen prozentual dazukommen. Bei einer direkten Buchung sind die Gebühren meist transparenter oder fallen möglicherweise gar nicht an. Ein weiterer Vorteil der Direktbuchung: Man kann persönlich mit dem Vermieter kommunizieren und Fragen stellen. Die Kontaktaufnahme ermöglicht eine persönlichere Betreuung und bessere Unterstützung beim Buchen, aber auch während des Aufenthaltes. Beim Schwarzwaldfuehrer.de gibt es keine Provisionszahlungen, die der Gastgeber für die Vermittlung bezahlen muss. Das freut Gastgeber ebenso wie Gäste.
Fazit: Es ist immer teurer, über ein Buchungsportal zu buchen als direkt mit dem Gastgeber Kontakt aufzunehmen.
Wachstumschancengesetz tritt in Kraft
Der 1. Januar 2025 bringt für Gewerbetreibende gleich zwei große, wichtige Gesetze. Neben dem "Barrierefreiheitstärkungsgesetz" tritt das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz "Wachstumschancengesetz", in Kraft. Unternehmen sind dann verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Wenn ein Unternehmer Lieferungen oder Leistungen an ein anderes Unternehmen erbringt und dafür eine Rechnung ausstellt, kann er nicht mehr frei entscheiden, in welcher Form die Rechnung ausgestellt wird. Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist zwingend. Allerdings hat die E-Rechnungspflicht auch Ausnahmen. So sind Kleinunternehmer nicht verpflichtet, E-Rechnung zu versenden. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer die E-Rechnung zwar empfangen, aber nicht versenden müssen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erinnert ein wenig an das Schreckgespenst von 2018 – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein ähnliches Potential für Panik wie bei der DSGVO besteht auch bei der Verordnung zum BFSG. Ab dem 28.06.2025 gibt der Gesetzgeber allen betroffenen Webseiten, Produkten und Dienstleistungen vor, barrierefrei zu sein. Das Gesetz gilt ebenso für Websites mit Möglichkeiten zur Terminbuchung oder einem Kontaktformular. Welche Interaktionsmöglichkeiten auf Websites im Endeffekt betroffen sind, lässt sich schwer definieren. An dieser Stelle der Disclaimer, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und dies auch nicht leisten kann. Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Beim BSFG gibt es einige Ausnahmeregelungen. Die Wichtigste davon ist, dass Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 2 Millionen Euro ausgenommen sind. Diese Unternehmen werden als Kleinunternehmen definiert und sind somit nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Dennoch empfehle ich, Websites und Leistungen generell so barrierearm wie möglich zu gestalten. Denn vom BSFG sind Websites betroffen, die sich an Verbraucher und Endnutzer richten. Die Standards zur Barrierefreiheit sind laut Gesetz dann erfüllt, wenn „[…] das Produkt oder die Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Neu ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz außerdem, dass betroffene Websites eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen müssen. Dies kann man beispielsweise wie die Notwendigkeit eines Impressums oder der Datenschutzerklärung verstehen und den entsprechenden Text im Footer platzieren.
Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß gegen die Barrierefreiheit kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Auch Nutzer und Verbraucher können die Behörden informieren und zur Handlung auffordern. Außerdem bietet das BFSG die Möglichkeit zur Abmahnung und zu Unterlassungsklagen. Übergangsregelung: Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, jedoch ist unter bestimmten Umständen eine Übergangsregelung bis zum 27. Juni 2030 möglich.
Impressum und Datenschutz aktualisieren!
Das Telemediengesetz (TMG) ist außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Darüber hinaus wurde das bisherige Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt und heißt nun Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Wer eine Homepage betreibt, sollte das Impressum und die Datenschutzerklärung auf Aktualität prüfen. Sofern das Impressum einen Verweis auf das TMG und/oder die Datenschutzerklärung einen Verweis auf das TTDSG enthalten, besteht Handlungsbedarf. Denn die Angabe eines nicht mehr existenten Gesetzes könnte zu Abmahnungen führen.
Google streicht Webseiten
Jetzt wird es ernst: Google streicht aus seinem Verzeichnis alle Webseiten (Homepages), die keine mobile Ansicht haben und nicht responsiv sind. Die wichtigste Suchmaschine wird damit nicht nur immer mehr auf die mobile Nutzung hin optimiert, sondern auch zur reinen Suchmaschine fürs mobile Internet. Seit Jahren hat der Schwarzwaldführer auf die bevorstehende Umstellung hingewiesen und Homepage-Inhaber zur Aktualisierung ermahnt. Google kommt damit der steigenden Bedeutungsamkeit von mobil optimierten Webseiten entgegen. Wessen Homepage noch immer nicht modernisiert ist, wird das nun büßen müssen: Die Webseite wird nicht mehr indiziert und aus dem Google-Verzeichnis getilgt. Damit ist sie per Google-Suche nicht mehr sichtbar. Die Umstellung war seit vier Jahren mehrfach angekündigt und immer wieder verschoben worden. Ab sofort heißt es nur noch: Mobile First! - Schwarzwaldführer-Kunden helfen wir gerne bei der Umstellung.
Responsiv bedeutet, dass sich das Design der Webseite automatisch an die Bildschirmbreite des Endgerätes anpasst. Es gibt nur eine URL und keinen unterschiedlichen Quellcode für den gleichen Inhalt auf unterschiedlichen Endgeräten. Deshalb sollte auch auf eine Subdomain für die mobile Version verzichtet werden. Wer nicht mehr bei Google erscheint, verzichtet auf eine Menge an Traffic und somit Gäste, die über die Homepage buchen möchten.
Videos sind der Game-Chancer
Damit hatten wir nicht gerechnet. Unsere YouTube-Videos haben die Millionen-Marke überschritten. Über eine Millionen Mal wurden unsere Filme aus dem Schwarzwald angeklickt. Tendenz weiter steigend. Binnen kürzester Zeit hat sich dieses Marketinginstrument als echter Game-Changer erwiesen. Ob auf der Suche nach einem Reiseziel, einer Ferienunterkunft oder einem Ausflugsziel: Um Gäste zu gewinnen, will der Schwarzwaldfuehrer.de inspirieren. Als einziges Portal haben wir die Videoproduktion enorm gesteigert. Denn Reisen beginnt im Kopf. Bei den Gästen kommt das super an. Kaum ist ein neues Video online, wird es bereits angeklickt und in der Folge rege kommentiert. Videos verbinden bewegte Bilder, Musik und Erzählungen zu einem faszinierenden Erlebnis, von dem statische Texte nur träumen können. Übrigens, unsere YouTube-Videos sind im Schwarzwaldfuehrer.de eingebunden.
Mit negativen Bewertungen richtig umgehen
Bewertungsportale sind für viele Gastgeber ein Buch mit sieben Siegeln. Nicht wenige tun sich schwer, die Übersicht zu bewahren. Und sie wissen oft nicht, wie sie ihr positives Image halten können, wenn es mal Kritik hagelt. Hier ein paar Tipps.
Überblick behalten
Gäste schätzen die Bewertungen im Internet. Denn sie orientieren sich nur zu gerne an dem, was andere Gäste bereits geschrieben haben. Ist eine Unterkunft auffällig negativ bewertet, sinken die Buchungen rapide ab. Schon aus diesem Grund sollten Sie als Vermieter genau verfolgen, was über Sie veröffentlicht wird. Bekommt Ihre Unterkunft auffällig häufig positive oder negative Beurteilungen, ist dies für andere oft ein Indiz auf eine Fälschung. Als Gastgeber sollten Sie hier wachsam sein und rasch reagieren. Selbst die durch Freunde verfassten Dauerlobhudeleien wirken auf andere als unglaubwürdig. Noch schlimmer sind Nagativbewertungen. Hier sollten Sie mit dem Betreiber des Portals in Kontakt treten und gegebenenfalls eine Löschung fordern. Wenn Sie ein guter Gastgeber sind, dann halten Sie Ihre Gäste an, über Sie im Internet ihre Meinung zu schreiben.
Kontakt aufnehmen
Werden Sie von einem Gast kritisiert, nutzen Sie dies als Chance. Nicht immer läuft alles wie am Schnürchen. Und wer weiß, vielleicht hatte der Gast einfach nur schlechte Laune oder war mit ganz anderen Erwartungen zu Ihnen gekommen? Nehmen Sie mit dem Kritiker Kontakt auf. Eine Entschuldigung ist kostenlos, wirkt oft aber Wunder. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gast es darauf anlegt, Sie in Diskussionen zu verwickeln, verlegen Sie die Kommunikation in einen nicht-öffentlichen Bereich und klären dann zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail die Angelegenheit. Von sich aus werden Gäste kaum die Muse aufbringen, im Internet über Ihr Angebot ein paar Zeilen zu schreiben. Fordern Sie sie dazu auf und nennen Sie ihnen gleich die richtige Internetadresse. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit, ihnen nach der Abreise eine Dankeschön-Mail zu schicken; fügen Sie die Internetadresse an, auf die man nur noch tippen muss. Aber auch im Hausprospekt und auf den Flyern gehört die Adresse. Sie werden sehen, etliche nehmen das Angebot gerne an.
So bekommen Sie den Überblick
Als fleißiger Gastgeber werden Sie kaum die Zeit haben, jedes einzelne Portal nach Ihren Beurteilungen zu durchforsten. Glücklicherweise gibt es Internetanwendungen, die dies für Sie erledigen. Hier können Sie alle neuen Inhalte über Ihr Haus verfolgen: https://www.google.de/alerts?hl=de&gl=de7.
Mit Kritik offen umgehen
Eine öffentliche Kritik an Ihrem Haus ist im ersten Moment unangenehm. Sie sehen sich vielleicht sogar ungerecht behandelt, geben sich bei Ihren Gästen immer größte Mühe und dann das… Dabei hatte der Gast beim Abschied doch nur Lobeshymnen für Sie übrig. Erfahrungsgemäß gehen Gäste einem direkten Konflikt mit dem Gastgeber eher aus dem Weg und reagieren deshalb erst hinterher. Betrachten Sie die Negativkritik mal von einer anderen Seite. Sie eröffnet Ihnen nämlich die Chance, auf einen Umstand aufmerksam zu werden, den Sie so nicht berücksichtigt hatten. Machen Sie den nörgelnden Gast zu einem Fan und signalisieren Sie ihm, dass Sie die Anregungen ernstnehmen. Bieten Sie ihm eine Wiedergutmachung an und danken ihm für die Offenheit. Ihre noble Geste wird ebenso von anderen beachtet. Man sieht sofort, dass Sie sich bemühen. Damit erzeugen Sie positive Emotionen und machen ganz nebenbei sogar eine gute Werbung.
Auch für E-Mails gibt es Pflichtangaben
Ein Gast fragt nach einem Zimmer oder eine Ferienwohnung an, Sie antworten ihm prompt, geben die gewünschte Auskunft. In Ihrer privaten Korrespondenz mit Freunden und Familienmitgliedern sind Sie es gewohnt, über die formalen Angaben nicht nachzudenken. Dabei gelten E-Mails, die über den privaten Inhalt hinaus gehen, als Geschäftsbriefe. Hierfür sind Pflichtangaben vorgeschrieben. Fehlen diese (oder wurden vergessen), kann eine fehlerhafte Signatur sogar zur Abmahnung führen. Pfichtangaben beim Geschäftsbrief: Vor- und Nachname der Gesellschafter, Abkürzung GbR bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, ladungsfähige Anschrift des Unternehmens oder des Unternehmers, Geschäftsbezeichnung kann enthalten sein, Pflichtangaben mit Handelsregistereintrag, vollständiger Firmenname, vollständige Firmenadresse, Bezeichnung der Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung / Firmensitz, Registergericht und Handelsregisternummer, bei GmbH zusätzlich Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsratsvorsitzender (jeweils Vor- und Nachname), bei AG alle Vorstandsmitglieder, Vorstandsvorsitzender sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates (Vor- und Nachname). Empfohlen wird, zusätzlich die Telefon- und ggf. Telefaxnummer sowie die Adresse der Webseite zu nennen. Unzulässig ist, statt den Pflichtangaben einen Link zu den Pflichtangaben zu hinterlassen. Selbstverständlich sollten Schrift und Schriftgröße gut lesbar sein.
Stolperfalle Endreinigung
Die Endreinigung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann für den Vermieter eine ziemlich teure Angelegenheit werden. Abmahnanwälte lauern auf das Nichtbeachten und reagieren. Unwissenheit ist kein Schutz. Dabei weist der Schwarzwaldführer sowie Vermittler von Ferienunterkünften seit langem darauf hin, dass das Ausweisen einer Endreinigung als zwangsweise Kostenpauschale wettbewerbswidrig ist und man sich im schlimmsten Fall eine kostenpflichtige Abmahnung einhandelt. (Az. I ZR 291/89 § 1 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985, BGH, Urteil vom 06.06.1991) Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vermietet, muss in den Preisangaben die PAngV „Preisangabenverordnung“ darauf achten und darf die Endreinigung nicht als zusätzliche Kostenpauschale ansetzen, wenn der Mieter nicht frei entscheiden kann, ob er die Fewo stattdessen lieber selbst reinigt oder diese Arbeit dem Vermieter (gegen Kostenerstattung) überlassen möchte. In der Praxis mag die Umsetzung schwierig sein, weil das Sauberkeitsempfinden jedes Menschen so unterschiedlich wie die Menschen selbst sind. Aber darum geht es nicht. Die PAngV dient in diesem Fall dem Verbraucher und der Preisklarheit. Das Ausweisen einer festen Endreinigungspauschale ist daher unzulässig.
Kostenloser Belegungskalender
Sie haben es satt, wenn der Belegungskalender auf Ihrer Homepage zugleich ein Buchungskalender ist und dann auch noch eine Provision zu entrichten ist, obwohl der Gast über Ihre eigene Homepage bucht? Wenn Sie auf der Suche nach einem kostenlosen Belegungskalender sind, dann habe ich Ihnen einen Tipp: Der "Belegungskalender kostenlos" kann in die Website eingebunden und kinderleicht gepflegt werden. Das Angebot richtet sich primär an Vermieter von Ferienwohnungen und Häusern, kann aber auch für alle anderen Übernachtungsobjekte genutzt werden. Die Datenpflege beruht jeweils auf Nächte. Der Belegungsplan ist schon in der Grundform für mehrere Unterkünfte konzipiert, die in einzelne Objektgruppen unterteilt werden können. Er ist komplett kostenfrei, jedoch darf der Code und der darin enthaltene Urheberverweis nicht geändert oder gar entfernt werden. Der Kalender für die eigene Homepage ist nur eine Ansicht der Belegung und ermöglicht keine direkte Buchung. Weitere Infos: www.belegungskalender-kostenlos.de
Neue PHP-Versionen - das müssen Sie wissen
In den letzten Wochen haben Sie sicher von Ihrem Provider Mails bezüglich der Abschaltung „alter“ PHP-Versionen erhalten. Viele fragen sich, was das für sie bedeutet. Nun, manche Elemente sind auf zeitgemäßen Websites kaum wegzudenken: Kontakt-Formulare, Zeitsteuerung, das rechtlich vorgeschriebene Cookie-Handling – all diese Features benötigen eine gewisse „Intelligenz“ auf dem Webserver. Hier kommen server-seitige Skript-Sprachen zum Einsatz und unter diesen nimmt PHP eine Ausnahmestellung ein: Kaum ein Provider hat PHP nicht im Programm und kaum ein Provider bietet neben PHP alternative Technologien an. Wie man es dreht und wendet: An PHP führt kein Weg vorbei.
Wenn bisher alles gut lief, scheint die Idee auf der Hand zu liegen, einfach bei einer bewährten PHP-Version zu bleiben. Ein naheliegender Plan. Leider spielt dabei der Provider nicht mit, denn das PHP-Team bietet für jede Version nur einen begrenzten Zeitraum lang Support an. Ist der abgelaufen, gibt es gegen neu entdeckte Sicherheitslücken keine Updates mehr. Deswegen schalten viele Provider PHP-Versionen am Ende des Update-Zeitraums ab bzw. auf eine neue Versionsnummer um. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, die Sache einfach auszusitzen. Doch das ist keine gute Idee, denn dann sind plötzliche etliche Funktionen eingeschränkt. Schlimmstenfalls wird die Website durch sonderbare Fehlercodes verunstaltet. Fast alle Provider bieten an, einen Aufschub zu erkaufen. Das kann teuer werden. Besser ist es, nur Software zu nutzen, die den aktuellsten Standards entsprechen. Wichtig: Zusätzlich sollte man sich auf seinem Provider-Konto einloggen und die empfohlene, höhere PHP-Version einstellen. Homepages, die wir für Kunden betreuen, sind ebenfalls auf der sicheren Seite. Denn wir halten unsere Software permanent in Schuss.
Rücken Sie Ihre Zimmer ins beste Licht
Die Hotelfotografie (und Immobilienfotografie) ist die wichtigste Verkaufsunterstützung. Der erste Blick Ihres Gastes gilt den Fotos auf Ihrer Homepage. Wenn Sie mit wackligen Smartphone-Bildern durch die Räume fotografieren, werden Ihre Verkaufschancen sinken. Denn Sie treten gegen eine riesige Anzahl konkurrierender Fotos an. Und möglicherweise haben Ihre Mitbewerber die Hausaufgaben besser gemacht und durchschnittliche Gästezimmer ins allerbeste Licht gerückt. Mit hochwertigen Fotos zeigen Sie Professionalität. Handwerklich und ästhetisch gut fotografierte Gebäude und Zimmer sind der beste Wegbereiter, Gäste anzusprechen. Wir vom Schwarzwaldführer wissen, wie wir Ihre Zielgruppe richtig ansprechen. Wir verleihen Ihrem Angebot eine Einzigartigkeit und erhöhen Ihre Sichtbarkeit. Fordern Sie unser Angebot unverbindlich per E-Mail an!
Ferienwohnung, Ferienhotel oder Ferienhaus?
Eine Ferienwohnung oder Fewo ist eine möblierte Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen vereinbarten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Auch eine bestimmte Zimmerart kann als Ferienwohnung gemeint sein. Fließend ist ebenso der Übergang zum Ferienhaus. Agenturen und Buchungsportale erhöhen üblicherweise den vom Vermieter veranschlagten Nächtigungspreis in Form einer Provision. So muss der Gast mehr bezahlen, wenn er die Fewo über eine Agentur bucht. Direktbuchungen sind oft günstiger.
Eine Ferienwohnung kann im Urlaub schnell zum Zuhause werden. Man hat echte Schlüssel statt Schlüsselkarte, kann die Fenster öffnen, anstatt die Klimaanlage einzuschalten und der Urlaub ist privater und familiärer. Neben günstigen Preisen kommt Gästen in Ferienwohnungen die erhöhte Flexibilität zugute. Als Selbstversorger sind sie für ihre Mahlzeiten selbst verantwortlich und können zeitlich völlig unabhängig agieren. Sollten Sie den Restaurantbesuch bevorzugen, können Sie das lokale Angebot nutzen. Da eine Ferienwohnung in der Regel inklusive Küche vermietet wird, kochen Sie alternativ selbst und passen die Essenzeiten an Ihren Tagesablauf an. Sie können sich in der Unterkunft frei bewegen, wie in Ihrem eigenen Zuhause. Auch das Platzangebot fällt gegenüber dem Hotelzimmer für gewöhnlich größer aus.
Der hohe Komfort ist der größte Vorteil von Hotels. Wurde Vollpension gewählt, müssen sich Gäste weder um Frühstück und Mittagessen, noch um die abendliche Verpflegung Gedanken machen. Stattessen genießen sie den Service der hoteleigenen Küche. Einfach hinsetzen und schlemmen. Dies ist es auch, was ein Großteil der Touristen am Hotelleben am meisten schätzen. Schließlich spielt die Organisation der Ernährung im Alltag eine große Rolle und der dafür betriebene Aufwand ist nicht gerade klein. Insbesondere Familien mit Kindern, aber auch Berufstätige genießen den Luxus, nicht selbst kochen zu müssen. Der zeitraubende Abwasch entfällt ebenfalls und hinsichtlich der Säuberung der Zimmer müssen sich Touristen im Hotel um nichts kümmern. Das Reinigungspersonal bringt die Räumlichkeit oft täglich auf Vordermann, füllt Toilettenartikel auf und tauscht Handtücher aus.
Apartment oder Appartement?
Für Ferienwohnungen können auch andere Begriffe verwendet werden. Zwei ähnliche Schreibweisen und beide sind richtig. Allerdings meint jedes Wort etwas anderes. Die Schreibweise Appartment gibt es nicht. Die beiden richtigen Schreibweisen unterscheiden sich in ihrer Bedeutung:
- Ein Apartment bezeichnet meist eine kleine (Miet-)Wohnung. Das Wort ist ein Lehnword und kommt ursprünglich aus dem Englischen. Es bedeutet so viel wie "Kleinwohnung", meistens in einem Mietshaus.
- Ein Appartement kann entweder eine gut ausgestattete Wohnung oder eine Reihe von (Luxus-)Hotelzimmern sein, die direkt nebeneinander liegen und mit Türen miteinander verbunden sind. Das Lehnwort stammt aus dem Französischen. In seiner Bedeutung bezeichnet es eine komfortabel eingerichtete Wohnung, meint also eine gute Ausstattung. Mit Appartement kann auch eine Suite gemeint sein, also eine Zimmerflucht in einem Luxushotel. Gemeint ist sind durch mehrere Türen verbundene Zimmer.
Tourismusheld Baden-Württemberg
Für ihr Engagement für Baden-Württemberg wurden auf der Tourismusmesse CMT bei Stuttgart die Tourismushelden für ihr Engagement für das Land ausgezeichnet. Aus der Hand von Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erhielt der Schwarzwaldfuehrer.de eine Auszeichnung als "Tourismusheld 2023". Der Tourismus sei ein bedeutender Wirtschaftsbereich für das Land mit einer Vielzahl touristischer Angebote, hinter denen zahlreiche innovative und gastfreundliche Menschen stünden. „Jeden einzelnen Tag erfinden sich diese Menschen neu, sammeln Ideen, tauschen sich aus, arbeiten hart und verfolgen alle gemeinsam das Ziel, das Reise- und Genießerland Baden-Württemberg für Einheimische und Gäste erlebbar zu machen“, sagte Dr. Patrick Rapp. „Mit dieser Auszeichnung möchten wir diese Leistung honorieren und uns für das tägliche Engagement bedanken.“ [weiter lesen]
Fewo-Vermieterin wegen Fototapete verklagt
Weil sie im Internet für ihre eigene Ferienwohnung Werbung gemacht hat, muss eine Vermieterin tief in die Tasche greifen. Auf den Fotos der Wohnung hatte sie ein Zimmer mit Fototapete gezeigt. Sie hatte die Tapege zwar rechtmäßig erworben, doch das Zeigen im Internet verstößt gegen das Urheberrecht. Laut Branchenblatt Heise sei dies kein Einzelfall. Das Landgericht Köln hat dem Fotografen Recht gegeben. Laut Urteilsbegründung sind die notwendigen Rechte beim Kauf der Tapete nämlich nicht mit inbegriffen. Die Fototapete sei ein zentrales Element in der Zimmergestaltung und dort prominent an der rückwärtigen Wand platziert, die den wesentlichen Teil des zu Werbezwecken ins Internet eingestellten Lichtbildes ausmache. Urheberrechtsverletzungen können ebenso durch andere geschützte Gegenstände wie Gemälde begangen werden.
Darum werden sie gefunden
Ist es überhaupt notwendig, bei Google & Co. immer ganz oben mitzuspielen? Experten bezweifeln das, es sei denn, sie leben davon, anderen genau dies weiszumachen. Schließlich hört es sich ja gut an, immer in der vordersten Suchmaschinen-Reihe mitzumischen. Beachten Sie die nachfolgenden Tipps, so wird Ihnen schnell klar, weshalb die erfolgreichsten Gastgeber nicht unbedingt auf den vordersten Suchmaschinenrängen zu finden sind. Hand aufs Herz: Wählen Sie den erstbesten Eintrag aus? Sicherlich nicht. Die meisten Urlaubsgäste suchen nämlich nicht die erstbeste Unterkunft irgendwo im Kaiserstuhl beziehungsweise Breisgau oder im Schwarzwald. Sie haben sich für eine Ferienregion entschieden und wählen erst dann die passende Unterkunft aus. Darum geben wir uns viel Mühe, den Schwarzwald so umfassend darzustellen. Bei uns weiß der Besucher, dass er sich auf solide Informationen verlassen kann und sich nicht im Dschungel der Suchmaschinen und Listen verliert.
Um es zu verdeutlichen, möchte ich auf Ihr eigenes Verhalten bei der Urlaubsplanung eingehen. Der erste Schritt: Sie entscheiden sich für ein Land und grenzen die bevorzugte Region ein. Sie haben entweder davon gehört oder kennen sie schon, weil Sie mindestens einmal da waren und positive Erinnerungen verbinden. Sofern Sie noch keine bestimmte Unterkunft im Auge haben, orientieren Sie sich im zweiten Schritt an Ihre Freizeitwünsche. Möchten Sie lieber wandern, baden, relaxen, Sehenswürdigkeiten besichtigen oder alles zusammen? Welche der Landschaften entspricht Ihren Wünschen am ehesten? Im nächsten Schritt grenzen Sie den passenden Ort und damit die Unterkunftssuche ein. Bei jedem Ihrer Schritte spielen Ihre ganz persönlichen Vorlieben eine entscheidende Rolle. Das gilt ebenso für die Art der Unterkunft: Mögen Sie lieber Urlaub auf dem Bauernhof, ein Wellnesshotel, eine Ferienwohnung – oder genügt Ihnen ein einfaches Gästezimmer?
Früher hätten Sie sich entweder zunächst mit einem Fachbuch oder im Reisebüro über das Urlaubsziel informiert, heute geschieht dies per Internet. Ganz nebenbei gesagt: Haben Sie erst einmal eine schöne und informative Internetseite über Ihre Urlaubsregion gefunden, so kehren Sie immer wieder dorthin zurück. So haben wir eine hohe Zahl von wiederkehrenden Besuchern. Dies ist für uns Ansport, unsere Online-Reiseführer permanent weiterzuentwickeln.
Der Erfolg ist ganz einfach: Sorgen Sie dafür, dass Ihre eigene Homepage über einen umfassenden und guten Inhalt verfügt, gute Texte aufweist, Ihr Angebot umfassend beschreibt und ansprechende Bilder hat. Je mehr, umso besser. Weisen Sie auf thematisch passende Seiten hin und sorgen Sie dafür, dass auf Sie verwiesen wird. Beispielsweise über den Schwarzwaldfuehrer.de.
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